Übersicht

Wenn die außergerichtliche Phase erfolglos endet, wird ein Gerichtsverfahren gegen den Schuldner eingeleitet.
Unsere internationalen Anwälte werden den Schuldner vor Gericht bringen, egal wo er sich befindet.
  • Wir werden Ihren Schuldner bei Bedarf vor Gericht bringen und den fälligen Betrag, die Zinsen und die Entschädigung für entstandene Schäden verlangen.
  • Wir können den Schuldner in seinem oder Ihrem Land nach dem geltenden Recht verklagen.
  • Wir sind Experten für die EU-Verordnung, die europäische Streitigkeiten regelt.
Unsere Anwälte sind Spezialisten für die folgenden Rechtsverfahren im Bereich des Forderungseinzugs:
Für den Fall, dass die außergerichtliche Phase gescheitert ist, oder Ihre Forderung bestritten wird, oder es Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien in Bezug
auf die jeweilige Angelegenheit gibt, können wir rechtliche Schritte gegen Ihren Schuldner einleiten, es sei denn, dass dies von unserem Anwaltsteam nicht empfohlen wird.
Hier sind einige mögliche rechtliche Maßnahmen, bei denen wir bei Inkassofällen helfen können:
Europäischer Zahlungsbefehl (European Payment Order) gemäß EU- Verordnung Nr. 1896/2006
Der Europäische Zahlungsbefehl, der zur Beschleunigung der Eintreibung geschaffen wurde, ist ein Verfahren bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, bei denen mindestens eine der Parteien in einem EU-Land wohnhaft oder ansässig ist.
Dieses Verfahren gilt für liquide, fällige und nicht geltend gemachte Schuldforderungen im gewerblichen oder zivilen Bereich.
Der Antrag auf einen solchen Befehl an den zuständigen Richter führt dazu, dass innerhalb von 30 Tagen nach der Antragsstellung ein Zahlungsbefehl gegen den
Schuldner erlassen wird.

Wird Ihre Forderung von der Gegenpartei bestritten, z.B. wenn die gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen reklamiert werden, kann gegen Ihren Schuldner ein ordentliches Zivilverfahren eingeleitet werden. Sobald ein Urteil zu Ihren Gunsten gefällt wird, kann es im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens vollstreckt werden.

Sobald ein Vollstreckungstitel vorliegt (Gerichtsentscheidung – ein rechtskräftiges Urteil im ordentlichen Zivilverfahren…) und Ihr Schuldner die Zahlung noch nicht geleistet hat, kann der Zahlungsbefehl in das Vermögen des Schuldners vollstreckt werden und das Vermögen Ihres Schuldners kann im Vollstreckungsverfahren gepfändet werden.