Übersicht
- Wir werden Ihren Schuldner bei Bedarf vor Gericht bringen und den fälligen Betrag, die Zinsen und die Entschädigung für entstandene Schäden verlangen.
- Wir können den Schuldner in seinem oder Ihrem Land nach dem geltenden Recht verklagen.
- Wir sind Experten für die EU-Verordnung, die europäische Streitigkeiten regelt.

Wird Ihre Forderung von der Gegenpartei bestritten, z.B. wenn die gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen reklamiert werden, kann gegen Ihren Schuldner ein ordentliches Zivilverfahren eingeleitet werden. Sobald ein Urteil zu Ihren Gunsten gefällt wird, kann es im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens vollstreckt werden.
Sobald ein Vollstreckungstitel vorliegt (Gerichtsentscheidung – ein rechtskräftiges Urteil im ordentlichen Zivilverfahren…) und Ihr Schuldner die Zahlung noch nicht geleistet hat, kann der Zahlungsbefehl in das Vermögen des Schuldners vollstreckt werden und das Vermögen Ihres Schuldners kann im Vollstreckungsverfahren gepfändet werden.