Mit der Anwaltskanzlei Basile International Legal Firm war die Eintreibung internationaler Forderungen noch nie so einfach.
Durch unsere innovative Formel „We Win, No Fee“, betragen die Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der außergerichtlichen Eintreibung Ihrer Forderung entstehen können, null Euro.
Szenarien
Das Ziel der Basile International Legal Firm ist die absolute Zufriedenheit ihrer Kunden. Aus diesem Grund führen wir eine flexible Politik, die sich am besten an den individuellen Bedürfnissen unserer Kunden ausrichten lässt.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die möglichen Szenarien und Kosten, die beim Inkassoverfahren auftreten können.
Anfangskosten: 100,00 EUR + MwSt. bei Übernahme des Falles.
Bei Erfolg der außergerichtlichen Phase, bei dem alle Beträge wiedereingezogen werden konnten (Hauptbetrag, Interessenanteile, Vollstreckungskosten).
Basile Internationale Legal Firm stellt lediglich die Interessen und Eintreibungsgebühren in Rechnung. Der Hauptbetrag wird dem Klienten ohne zusätzliche Kosten überwiesen.
Beispiel 1
Hauptbetrag € 10.000
Hauptbetrag | € 10.000 |
Interessenanteile | € 1.000 |
Vollstreckungskosten | € 1.000 |
Gesamtforderungsbetrag: | € 12.000 |
Summe des wiederhergestellten
Betrages € 12.000
An den Klienten
überwiesener Gesamtbetrag: € 10.000
Kosten der Basile
International LegalFirm: € 2.000
Vom Klient zu entrichten: € 0
Im Falle einer teilweisen Rückgewinnung (z. B. nur des Hauptbetrags oder eines Teils davon) werden die folgenden Prozentsätze auf die zurückgewonnenen Beträge angewendet:
- Bis zu € 30.000 : 10%
- Von € 30.000,00 bis € 60.000: 8 %
- Von € 60.000,00 bis € 100.000: 6 %
- Über € 100.000: 5%
Beispiel 2
Hauptbetrag € 10.000
Hauptbetrag | € 10.000 |
Interessenanteile | € 1.000 |
Vollstreckungskosten | € 1.000 |
Gesamtforderungsbetrag: | € 12.000 |
Summe des wiederhergestellten
Betrages € 10.000
An den Klienten überwiesener Gesamtbetrag: € 9.000
Kosten der Basile
International LegalFirm: € 1.000
Vom Klient zu entrichten: € 1.000
Sonstige Dienstleistungen
RECHTSBERATUNG
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie ein Rechtsgutachten in geschäftlichen Angelegenheiten?Mit unserer Erfahrung im Handelsrecht und dem damit verbundenen Recht der Europäischen Union sind wir bereit, Sie eine optimal in geschäftlichen Fragen zu beraten. Zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen zu kontaktieren!
UNEINBRINGLICHKEITSBESCHEINIGUNG
Wenn sich eine Forderungseintreibung aufgrund mehrer rechtlicher und struktureller Faktoren als unmöglich erweist, stellen unsere Anwälte auf Anfrage eine Uneinbringlichkeitsbescheinigung aus, die eine Zusammenfassung aller Maßnahmen enthält, die zur Eintreibung der Forderung ergriffen wurden, sowie die rechtlichen und außerrechtlichen Gründe dafür, dass die Forderung als uneinbringlich gilt.
* Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.